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Aktuelles


Neue Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung

Die ChemikalienKlimaSchutzVerordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 07.07.2008 veröffentlich und tritt zum 01.08.2008 in Kraft.

Die wichtigsten Punkte dabei sind:

1. Alle Personen die Arbeiten an Kälteanlagen und Wärmepumpen ausführen wollen müssen Ihre Sachkunde in einem Zertifizierungverfahren nachweisen. Bis zum 04.07.2009 gilt die im §9 der ChemikalienKlimaSchutzVerordnung erklärte Übergangsvorschrift, aufgrund dessen eine solche Sachkundebescheinigung nicht erforderlich ist, wenn man eine entsprechenden technische oder handwerkliche Ausbildung besitzt und diese Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen auch schon vor dem 01.08.2008 ausführen durfte.

2. Es werden Vorgaben zur Dichtheit von Kältekreisläufen festgelegt. Dabei werden 2 Systeme unterschieden:


Kältemittel- Füllmenge

Inbetriebnahmen der Kälteanlage

  bis 30.06.05 01.07.05 - 30.06.08 nach 30.06.08
< 10 kg 8% 6% 3%
10-100 kg 6% 4% 2%
> 100 kg 4% 2% 1%
       



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