Aktuelles
Neue Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung
Die ChemikalienKlimaSchutzVerordnung wurde im Bundesgesetzblatt am 07.07.2008 veröffentlich und tritt zum 01.08.2008 in Kraft.
Die wichtigsten Punkte dabei sind:
1. Alle Personen die Arbeiten an Kälteanlagen und Wärmepumpen ausführen wollen müssen Ihre Sachkunde in einem Zertifizierungverfahren nachweisen. Bis zum 04.07.2009 gilt die im §9 der ChemikalienKlimaSchutzVerordnung erklärte Übergangsvorschrift, aufgrund dessen eine solche Sachkundebescheinigung nicht erforderlich ist, wenn man eine entsprechenden technische oder handwerkliche Ausbildung besitzt und diese Arbeiten an Kälte- und Klimaanlagen auch schon vor dem 01.08.2008 ausführen durfte.
2. Es werden Vorgaben zur Dichtheit von Kältekreisläufen festgelegt. Dabei werden 2 Systeme unterschieden:
- Kältesätze als fabrikmäßig hergestellte anschlussfertige Kälteanlagen mit mehr als 3kg Kältemittel dürfen pro Jahr nicht mehr als 1% Kältemittelverlust haben.
- "Am Aufstellort errichtete Anwendungen". Dies sind Kälteanlagen die von einem Fachman aus verschiedenen Komponenten erbaut und mit Kältemittel befüllt werden. Das Spektrum dieser Systeme reicht von der kleinen Split-Klimaanlage für eine Wohnung bis zu großen Industrieanlagen. Die einzuhaltenden Grenzwerte für den Kältemittelverlust ermittelt sich dabei anhand der Füllmenge und des Alters der Anlage, siehe nachstehende Tabelle
Kältemittel- Füllmenge |
Inbetriebnahmen der Kälteanlage |
| |
bis 30.06.05 |
01.07.05 - 30.06.08 |
nach 30.06.08 |
| < 10 kg |
8% |
6% |
3% |
| 10-100 kg |
6% |
4% |
2% |
| > 100 kg |
4% |
2% |
1% |
| |
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