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Aktuelles


F-Gase Verordnung Verordnung EG Nr. 842/2006 Artikel 3 (Reduzierung der Emissionen)

Seit dem 4. Juli 2007 müssen Betreiber ihre Kälteanlagen regelmäßig Warten und auf Dichtheit überprüfen lassen. Diese Pflicht ergibt sich aus der am 14.06.2006 im EU-Amtsbaltt veröffentlichen Verordnung über fluorierte Treibhausgase.

Die Verordnung sieht insbesondere vor: Wer gilt als zertifiziertes Personal?
Als zertifiziertes Personal gilt laut § 5 Absatz 2 Nr. 2, wer "Im Falle von Tätigkeiten an Kälte- und Klimaangalgen sowie Wärmepumpen eine abgeschlossene Ausbildung als Kälteanlagenbauer/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in in der Fachrichtung Kälteanlagentechnik oder als Ingenieur/in nach einem Studium, in dem die Grundlagen der Kältetechnik vermittelt wurden, hat." Ab dem 01.08.2008 wird die Zertifizierung durch die neue Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung bestimmt.

Den vollständigen Inhalt der Verordnung können Sie im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen (L161 vom 14. Juni 2006).

Ergänzende Verordnungen

Verordnung Veröffentlicht in Kraft getreten
     
EG-VO 1516/2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit von ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie von Wärmepumpen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten.
20.12.2007 09.01.2008
     
EG-VO 1497/2007 zur Festlegung der Standardanforderungen an die Kontrolle auf Dichtheit ortsfester Brandschutzsysteme, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. 19.12.2007 08.01.2008
     
EG-VO 1494/2007 zur Festlegung der Kennzeichnung und der zusätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die bestimmte fluorierte Treibhausgase enthalten. 18.12.2007 07.01.2008
     
EG-VO 1493/2007 zur Festlegung der Form des Berichts, der von Herstellern , Importeuren und Exporteuren bestimmter fluorierte Treibhausgase zu übermitteln ist. 18.12.2007 07.01.2008


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