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Aktuelles


Ende der H-FCKW-Ära (Kältemittel R-22 - Austausch)

Verordnung EG Nr. 2037/2000

Die Verordnung 2037/2000 der Europäischen Union verbietet ab dem 1 Januar 2010 den Einsatz aller H-FCKW (teilhalogenierten Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe) als Neuware. Grund für das Verbot ist das ozonschädigende Verhalten dieser Stoffe.

Davon betroffen ist vor allem das Kältemittel R-22, sowie alle R-22-haltigen Gemische - zum Beispiel R-401A, R-402A und R-409A.

Für Anlagen am Ende ihr Lebendauer bedeutet dies das Sie durch neue Anlagen mit ozonundschädlichen Kältemitteln ersetzt werden müssen.

Bei Anlagen die weiterhin betrieben werden können, muß das R-22 haltige Kältemittel durch eine ozonunschädliche Kältemittel-Alternative ausgetauscht werden.

Wenn Sie weiter Informationen zur Umrüstung oder Austausch von R22 haltigen Kältemitteln und Anlagen wünschen, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter Tel. 02501 804 237 – Wir beraten Sie gern.

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