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Aktuelles


Rückgewinnung und Recycling von R22

Das Umweltbundesamt teilte hierzu dem VDKF e.V. am 30.06.2008 u.a. mit:


"Nach der EG-Verordnung 2037/2000 darf frisch produziertes R22 nur noch bis zum 31.12.2009 in bestehende Kälte- und Klimaanlagen nachgefüllt werden. Vor einem endgültigen Nachfüllverbot zum 01.01.2015 darf in der Zwischenzeit nur noch wieder aufbereitetes R22 nachgefüllt werden.

Die Rückgewinnung umfasst nach EG-Verordnung 2037/2000 die Sammlung und Lagerung von Ozon abbauenden Kältemitteln während der Wartung oder vor der Entsorgung. Das Recycling beinhaltet grundlegende Reinigungsarbeiten, wie Filtern und Trocknen vor Ort, mit dem Ziel das Kältemittel wieder in dieselbe Anlage enzufüllen. Beider Tätigkeiten wurden und können auch weiterhin vom Kälteanlagenbauer durchgeführt werden.

In dem Moment, wo das R22 nnicht mehr in dieselbe Anlage eingefüllt werden soll, wird es zu Abfall und unterliegt den abfallrechtlichen Regelungen. Dieser Abfall kann wieder zum Produkt werden, wenn durch geeignete Aufarbeitungsmethoden sichergestellt wird, dass die spezifischen Leistungsstandards, wie sie sich beispielsweise aus der DIN 8960, der ISO 12810 oder ARI700 ergeben, eingehalten werden. Nur so kann unseres erachtens sichergestellt werden, dass kein Schaden beim Einsatz von Recyclingware an der Kälte- oder Klimaanlage entsteht. Abschließend möchten wir Sie und Ihre Mitglieder noch auf einige Punkte hinweisen:

Die Entsorgungskosten für gebrauchtes R22 können halbiert werden, wenn eine sortenreine Sammlung erfolgt.

Ihre Fachbetriebe können von den Entsorgungsfirmen Üernahmescheine anfordern. Dieser Übernahmeschein kann dem Fachbetrieb als Nachweis für die ordnungsgemäße Verwertung dieser Stoffe dienen.

Im Umkehrschluss sollten die Fachbetriebe ab dem 01.01.2010 darauf bestehen, einen Garantieschein dafür zu bekommen, dass ihr eingekauftes R22 wirklich Recyclingware ist. Nur so kann ein Nachweis, dass es sich nicht um illegale Importe handelt, problemlos geführt werden.

Im Übrigen werden nach unseren Erkenntnissen zum 01.01.2010 nur ca. 10-20% der tatsächlich benötigten Mengen an recyceltem R22 in Deutschland zur Verfügung stehen. Betreiber solcher Anlagen sollten daher rechtzeitig über Alternativen nachdenken. Vor dem Hintergrund der schädlichen Klimawirkung von fluorierten Treibhausgasen befürwortet die Bundesregierung einen Umstieg auf natürliche Kältemittel."


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